Lernfahrten mit 17 und elektronische Handbremse

Lernfahrten mit 17

Was hat sich geändert?

Seit dem 1. Januar 2021 können Sie bereits mit 17 Jahren mit einer geeigneten Begleitperson Auto fahren. Sie müssen jedoch eine Lernphase von 12 Monaten durchlaufen, bevor Sie die Prüfung absolvieren können. Das Ziel dieser Lernphase ist es, Erfahrungen zu sammeln. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie zu Beginn Ihrer Fahrausbildung bei uns eine professionelle Grundausbildung absolvieren und dieses Wissen mit Privatfahrten vertiefen können. Diese Praxis hat sich bereits in der Vergangenheit bewährt und ist der einzige Weg wie Sie Fahrstunden sparen können. Alle, die den Lernfahrausweis vor dem 20. Lebensjahr erwerben, müssen diese 12-monatige Lernphase durchlaufen.

Darf ich mit 17 Jahren schon Auto fahren?

Autofahren lernen mit 17 Jahren ist möglich

Als 17-jähriger Fahranfänger ist es erlaubt, mit Ihren Eltern oder anderen Verwandten, Freunden oder Bekannten zu fahren. Jede Person, die seit mindestens 3 Jahren einen gültigen (definitiven!) Führerschein besitzt und das Alter von 23 Jahren erreicht hat, kann Ihre Begleitperson sein. Beim Auswahl des Autos sollten Sie besonders auf die Art der (elektrischen) Handbremse achten, da nicht alle Autos für Übungsfahrten geeignet sind. Während Ihrer Fahrstunde sollte Ihre Begleitperson versuchen, Ihnen einen korrekten Fahrstil beizubringen. Dies kann jedoch herausfordernd sein, da etwa 90% der Verkehrsteilnehmer denken, dass sie überdurchschnittliche Fahrer sind, was statistisch gesehen nicht der Fall sein kann 😅. Wenn Sie die Kosten Ihrer Autoprüfung so niedrig wie möglich halten möchten, empfehlen wir Ihnen, vor Ihrer ersten privaten Fahrt einige Fahrstunden bei uns zu nehmen. So können Sie von Anfang an die richtigen Verfahrensweisen und Regeln erlernen.
Lernfahrausweis ab 17

Wann kann ich einen Lernfahrausweis bestellen?

Lernfahrausweis schon 2 Monate vor 17. Geburtstag bestellen

Sie können bereits zwei Monate vor Ihrem 17. Geburtstag das Lernfahrgesuch online ausfüllen. Anschliessend müssen Sie das Formular auf dem Strassenverkehrsamt einreichen. Ausserdem können Sie jetzt auch schon die Theorieprüfung machen so dass Sie pünktlich zum 17. Geburtstag selber ans Lenkrad dürfen! Yiepiiiee!! 😊😁 Ihren Lernfahrausweis erhalten Sie übrigens ganz bequem per Post zugestellt. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen dass Sie die 12-Monatige Lernphase zwingend durchlaufen müssen wenn Sie den Lernfahrausweis vor Ihrem 20. Geburtstag beantragen. Danach ist das nicht mehr der Fall. Im Klartext bedeutet das dass Sie frühestens 12 Monate nach Ausstellen des Lernfahrausweises an die praktische Autoprüfung dürfen. Bis dahin können Sie sich bei uns mit Fahrstunden darauf vorbereiten. Der Sinn ist aber dass Sie möglichst viel Fahrpraxis zu Hause sammeln können.

 

Es gibt eine Übergangsregelung für folgende Jahrgänge:

Übergangsregelung  
Jahrgang 2002 – Fahren ab 17 Jahren nicht möglich.
– Können ab 18 Jahren den Lernfahrausweis erwerben.
– LFA vor 1.1.2021: keine obligatorische Lernphase (12 Mt).
Jahrgang 2003 – Fahren ab 17 Jahren möglich.
– Können ab 1.1.2021 den LFA erwerben.
– LFA vor 1.1.2022: keine obligatorische Lernphase (12 Mt).
Neues Gesetz
Jahrgang 2004
– Fahren ab 17 Jahren möglich.
– Durchlaufen die obligatorische Lernphase (12 Mt).

LFA = Lernfahrausweis
Mt = Monate

 

Auf der Website des schweizerischen Fahrlehrerverbandes finden Sie ebenfalls nützliche und hilfreiche Informationen rund um das Autofahren ab 17 Jahren und die Übergangsphase der 2003 Jahrgänge.

Lernfahrten Handbremse

Lernfahrten mit elektrischer Handbremse

Private Lernfahrten mit elektrischer Handbremse sind in den meisten Fällen gar nicht erlaubt. Hier bei uns erfahren Sie was sich konkret geändert hat und worauf Sie unbedingt achten müssen! Unter Umständen kann in diesem Fall nicht wissen sehr teuer werden. Die Polizei büsst regelmässig private Lernfahrten mit Bussen von rund 500.- weil private Übungsfahrten widerrechtlich durchgeführt werden. Noch teurer wird es wenn es zu einem Unfall kommt und die Versicherung nicht zahlt.

Grundsätzlich muss bei jeder Lernfahrt das Auto im Notfall gebremst werden können. Dies ist ja logisch weil im Notfall keine Zeit für Erklärungen oder Anweisungen bleibt. Daher muss der Begleiter eingreifen können. In der Regel macht das der Fahrlehrer über die Pedalen, welche im Fahrschulauto auch auf der Beifahrerseite verbaut sind. Auf privaten Lernfahrten bleibt jedoch nur die Handbremse. Jetzt stellen Sie sich aber vor dass der Beifahrer die elektrische Handbremse betätigt weil der Fahrschüler etwas zu schnell auf eine Situation drauf los fährt. Anschliessend macht die Festellbremse eine Vollbremsung und das Fahrzeug hinter Ihnen kracht Ihnen voll hinten hinein weil es nicht mit einer solchen brüsken Bremseweise gerechnet hat. Oder aber vor Ihnen befindet sich ein Fussgänger und der Schüler hat ihn zu spät oder gar nicht gesehen. Nun müssen Sie voll bremsen. Der Schüler erschrickt in diesem Moment und hat seinen Fuss weiterhin auf dem Gaspedal. Dadurch übersteuert er den Impuls auf die Handbremse vom Beifahrer. Das Ergebnis möchte ich mir lieber nicht vorstellen…

Mit welchen Fahrzeugen sind private Lernfahrten erlaubt?

Erlaubt sind sämtliche Fahrzeuge mit einer konventionellen Handbremse zwischen Fahrer- und Beifahrersitz. Bei den meisten neuen Fahrzeugen befindet sich dort aber ein Knopf. Dies ist die elektronische Festellbremse. Nun geht die Verwirrung los. Ob Sie mit einer elektrischen Handbremse private Lernfahrten machen dürfen oder nicht hängt von fünf wesentlichen Faktoren ab. 

Folgende Punkte müssen erfüllt sein, damit die Lernfahrt sicher und korrekt durchgeführt werden kann.

  • Erreichbar vom Beifahrersitz im angegurteten Zustand (Oberkörper bleibt an der Sitzlehne)
  • Die elektronische Handbremse funktioniert während der Fahrt und kann über den Taster dosiert und unterbrochen werden
  • Die elektronische Handbremse funktioniert auch bei Betätigung des Gaspedals
  • Bremswirkung darf beim Betätigen des Gaspedals nicht unterbrochen werden
  • Die Bremswirkung der elektronischen Handbremse ist dosier- und abstufbar (analog zur herkömlichen Handbremse)

Ganz wichtig ist einerseits dass sich die Handbremse nicht mit dem Gaspedal „übersteuern“ lässt! Wenn Ihr Beifahrer also die Handbremse „drückt“ dann darf dieser Impuls nicht durch Ihr Gaspedal übersteuert werden. Es gibt Fahrzeuge, bei denen man die Feststellbremse betätigen kann und dann durch „Gas geben“ deaktivieren kann. Das wäre in der Praxis fatal wenn Sie als Fahrschüler erschrecken und der Beifahrer so gar keinen Einfluss auf die Fahrt nehmen kann. Andererseits muss die Handbremse dosierbar sein. Sollte die Handbremse bei Betätigung eine Vollbremsung auslösen ist dies für eine private Lernfahrt nicht erlaubt. Sie müssen die Bremse dosiert einsetzen können. Zusammenfassend lässt sich also festhalten dass bei den allermeisten Fahrzeugen die elektrische Feststellbremse nicht dosierbar ist.  Aus diesem Grund sind all diese Fahrzeuge für private Lernfahrten nicht erlaubt.

Sind elektrische Handbremse für Lernfahrten verboten?

Tatsächlich sind die meisten, neuen Fahrzeuge für private Lernfahrten nicht geeignet. So ist beispielsweise die komplette AMAG Gruppe ( Seat, VW, Skoda, Audi ) für private Lernfahrten nicht zugelassen. Die Abteilung Homologation der AMAG Gruppe schreibt auch in einem offenen Brief an Ihre Vertragshändler dass ihre Fahrzeuge nicht für private Lernfahrten zu verwenden sind.

Auch das Strassenverkehrsamt Zürich schreibt auf Ihrer Website dass elektrische Handbremsen zwar erlaubt sind. Sie müssen allerdings während der Fahrt bedient und mit herkömlichen Handbremsen verglichen werden können. Dies bedeutet dass man sie dosiert anziehen können muss. Das Problem ist aber dass praktisch alle Modelle bei Betätigung der elektrischen Handbremse sofort voll auf die Bremsen wirkt. Eben nicht dosierbar! 

Auf jeden Fall empfehlen wir Ihnen dass Sie Ihre Versicherung kontaktieren. Im Idealfall bevor etwas passiert. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen dass die Versicherung im Schadenfall die Kosten übernimmt. 

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